Bedingungen Terminvereinbarung und Kursanmeldungen
Abweichungen der nachfolgenden Regeln sind individuell nach Absprache möglich und bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Termine und Kursplätze werden für den jeweiligen Menschen freigehalten und nicht an andere Menschen vergeben. Dies erfordert eine beiderseitige Verbindlichkeit.
Bis zu einer Woche (sieben x 24 Stunden) vor dem vereinbarten Termin ist eine Terminabsage problemlos möglich.
Von einer Woche (sieben x 24 Stunden) bis zu 3 Arbeitstagen (3 x 24 Stunden) vor dem vereinbarten Termin fällt der hälftige nicht ermäßigte Sitzungsbetrag an, wenn der Termin nicht neu vergeben werden kann.
Mit Arbeitstagen sind hier die Tage von Montag bis Freitag gemeint. Da Samstag und Sonntag keine Bürozeit ist, können in dieser Zeit auch keine Termine neu vergeben werden. Samstag und Sonntag werden also mit 0 Stunden gerechnet.
Ab 3 Arbeitstagen (3 x 24 Stunden) vor dem vereinbarten Termin fällt der volle Betrag an, wenn der Termin nicht neu vergeben werden kann.
In letzterem Fall gelten auch z. B. durch Gutscheine erhaltene Ermäßigungen. Der Gutschein gilt damit als eingelöst und ist dann bei einem späteren Termin bitte spätestens auch abzugeben – oder wenn es keinen neu vereinbarten Termin gibt, ist es postalisch oder persönlich innerhalb einer Woche abzugeben.
Eventuelle Terminabsagen sollten vorsorglich immer per Anruf (ggf. Anrufbeantworter) erfolgen.
Die Termine werden nach Zeit und vereinbartem Stundensatz abgerechnet.
Telefonische Beratungen oder Beratungen per email sind ohne weitere Aufforderung nach dem gleichen Stundensatz auszugleichen, wie persönliche Beratung und Unterstützung.
Die Anmeldung zu Kursen ist verbindlich.
Eine Abmeldung ist bis zu sechs Wochen vor dem Seminar/Kurs kostenfrei möglich.
Von sechs bis drei Wochen vor Seminar-/Kursbeginn ist ein Rücktritt gegen eine Aufwandentschädigung von 25 % möglich, wenn keine ErsatzteilnehmerIn seitens des angemeldeten Menschen gefunden wird.
Ab dem Zeitraum von drei bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt nur bei 50 %igem Ausgleich der Seminargebühr möglich und kostenfrei dann, wenn ein(e) ErsatzteilnehmerIn von des angemeldeten Menschen zur Verfügung steht, gegen dessen Teilnahme von Seiten der Seminar-/Kursveranstalterin nichts einzuwenden ist.
Ab zwei Wochen vor Kursbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich, wenn nicht gleichzeitig von der/dem Rücktretenden eine von der Seminar-/Kursveranstalterin akzeptierte ErsatzteilnehmerIn “erbracht” werden kann.
Sollte von Seiten der Seminar-/Kursveranstalterin ein Seminar/Kurs nicht stattfinden können, so wird, wenn möglich, nach Absprache ein neuer Termin festgesetzt oder auf Wunsch des/der TeilnehmerIn die Seminargebühr erstattet. Weitere Ansprüche bestehen gegen die Veranstalterin nicht. In Ausnahmefällen kann einmal eine Vertretung die Kursleitung übernehmen.